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Nach Anmeldung werden wir sie schnellstmöglich per E-mail oder auf angegebener Adresse kontaktieren.

AnmelderInnen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.



Anrede:
Frau Herr
Nachname: * Vorname: *
Straße: * PLZ/Ort: *
Telefon:   Geb.Datum: *
E-Mail: * WerberIn:  
Mitgliedschaft: 
neu Verlängerung ehemalig

Hiermit erkläre ich meine Anmeldung im Club Aktivwelt Tirol zu nachstehenden Bedingungen:

Ich habe, das 18. Lebensjahr vollendet und die folgenden Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert.

Beitrittsdatum: *
Laufzeit:   Monate     Daytimecard     Monatsbeitrag:  Vorauskasse (-5%)
Sonstiges: 

Lastschrifteinzug

Ich ermächtige Aktivwelt Tirol mit meiner Unterschrift, die jeweils fälligen Beträge von meinem Konto abzubuchen. Die Bankspesen bei Kontorückbuchungen gehen zu Lasten des Mitgliedes.

Bank:  
Bankleitzahl:  
Konto-Nr:  
Kontoinhaber:  
 

    Spamschutz-Zeichenfolge*
    * erforderliche Eingaben


Dauer der Vereinbarung/Stornierung

2 Woche Garantie/Rücktrittsmöglichkeit: Eine schriftliche Stornierung dieser Vereinbarung ist innerhalb der ersten 14 Tage nach Beitrittsdatum täglich möglich. In diesem Fall sind der erste Monatsbeitrag, die Bearbeitungsgebühr und eine Stornogebühr von € 50,- fällig.

Eine Beendigung der Vereinbarung zum Ende der Laufzeit muss persönlich oder mittels eingeschriebenem Brief mindestens mit einer Frist von einen Monat bekannt gegeben werden.

Das Mitglied wird spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vereinbarung schriftlich an die registrierte Adresse oder per e-Mail auf die automatische Verlängerung hingewiesen. Erfolgt keine Stornierung seitens des Mitgliedes, verlängert sich die Anmeldung automatisch nach Ablauf der Laufzeit um jeweils 6 Monate zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen. Diese Verlängerung kann dann erneut unter Einhaltung einer mindestens einmonatiger Kündigungsfrist persönlich oder mittels eingeschriebenen Briefes storniert werden.

Zahlungsweise

Der Monatsbeitrag ist jeweils am 1. oder am 15. d. Monats fällig. Die Zahlung erfolgt monatlich mittels unten angeführten Lastschrifteinzug oder einmalig in bar (-5%). Der Monatsbeitrag ist auch dann bis zum Ablauf der Vereinbarung zahlbar, wenn die Leistungen des Clubs nicht in Anspruch genommen werden. Bei Zahlungsverzug länger als 60 Tage trotz Mahnung wird der restliche Mitgliedsbeitrag zuzüglich Mahn- und Verzugskosten für die gesamte Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Weiters ist Aktivwelt Tirol berechtigt, das Mitglied von der weiteren Benützung der Einrichtung bis zur Begleichung der ausstehenden Forderungen auszuschließen.

Unterbrechung

Bei Jahresmitgliedschaften wird für urlaubsbedingte Abwesenheit (mindestens 14 Tage, maximal 30 Tage bei 12 Monate und 60 Tage bei 24 Monate, und schriftliche Bekanntgabe erforderlich) die nicht konsumierte Trainingszeit im Anschluss an die reguläre Laufzeit kostenlos angehängt. Die Unterbrechungsgutschrift hat keinen Einfluss auf die vierwöchige Kündigungsfrist und kann nur nach Ablauf der regulären Laufzeit konsumiert werden. Im Falle von Trainingsausfällen von mehr als einem Monat (Schwangerschaft, Bundesheer, Krankheit, Verletzung, u.ä.) wird nach Vorlage einer fachärztlichen bzw. entsprechenden amtlichen Bestätigung eine Ruhendstellung der Mitgliedschaft gewährt.

Bei vorübergehender Schließung wegen höherer Gewalt, Reparaturen bzw. Renovierung u.ä. erfolgt keine Erstattung oder Kürzung des Mitgliedbeitrages.

Minderjährige (mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten) ab dem 16. Lebensjahr bestätigen mit ihrer Anmeldung, dass die finanziellen Mittel zur Entrichtung des Clubbeitrages aus ihrem Einkommen aus eigenem Erwerb bzw. aus ihnen zur freien Verfügung überlassenen Mitteln stammen und dass damit die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse nicht gefährdet ist.

Das Mitglied bestätigt, dass es in geeigneter körperlicher Verfassung ist, diese Mitgliedschaft wahrzunehmen. Aktivwelt Tirol übernimmt keine Haftung für Verletzungen und sonstige Gesundheits- oder Sachschäden, die im Rahmen der Benützung der Clubeinrichtungen entstehen und auch nicht für den Verlust von Wertsachen, Kleidung usw. Nur für Unfälle bei denen eindeutig die Haftung des Clubs besteht, ist Aktivwelt Tirol haftpflichtversichert. Das Mitglied ist berechtigt, ab dem Tag der Anmeldung der gewählten Mitgliedschaft entsprechenden Einrichtungen während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten im Rahmen der ausgehängten Hausordnung zu benützen. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung ist Aktivwelt Tirol jederzeit berechtigt, das Mitglied von der weiteren Benützung sofort auszuschließen. In diesem Falle erlöschen jedoch nicht noch ausstehende Forderungen.

Die Mitgliedschaft ist in besonderen Fällen und nur nach Absprache mit Aktivwelt Tirol auf eine andere Person übertragbar. In diesem Fall ist eine Übertragungsgebühr von € 50,- zu entrichten.

Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit

Gerichtsstand ist Schwaz.

Diese Seite vom 15-11-2010 01:21:29 ausdrucken